Donnerstag, 20. August 2026
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der ProSecurity Publishing GmbH & Co. KG, Gebäude 664, 55483 Hahn-Flughafen, Deutschland – nachfolgend „ProSecurity“, „Anbieter“ oder „Verlag“ genannt.

Stand: August 2026

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der ProSecurity Publishing GmbH & Co. KG und ihren Kunden über die von ProSecurity angebotenen Leistungen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Veranstaltungen, Seminare, Tagungen und vergleichbare Formate,
  • Anzeigen, Werbemittel und Fremdbeilagen in Print- und Online-Medien,
  • redaktionelle und sonstige Beiträge von Autoren und Urhebern,
  • Print- und Digital-Abonnements sowie
  • sonstige damit zusammenhängende Verlags- und Mediendienstleistungen.

Ergänzend gelten die nachfolgenden besonderen Bestimmungen für den jeweiligen Leistungsbereich.

Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur, wenn ProSecurity ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist die ProSecurity Publishing GmbH & Co. KG, Gebäude 664, 55483 Hahn-Flughafen, Deutschland.

Telefon: +49 6543 50 85 60 · Telefax: +49 6543 50 85 64 · E-Mail: info@prosecurity.de

3. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen, Veranstaltungen, Anzeigenmöglichkeiten, Abonnements oder sonstigen Angeboten auf der Website, in Mediadaten, Preislisten oder anderen Unterlagen stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Mit einer Bestellung, Anmeldung oder Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von ProSecurity in Textform oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.

Bei Online-Bestellungen erhält der Kunde grundsätzlich eine elektronische Bestätigung über den Eingang seiner Bestellung. Eine reine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern dies darin nicht ausdrücklich erklärt wird.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit gesetzlich erforderlich.

Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

ProSecurity ist berechtigt, bei entsprechender Vereinbarung Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen.

Rechnungen können elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.

5. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

ProSecurity kann nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Kunden zumutbar ist.

Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.

7. Haftung

ProSecurity haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ProSecurity für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen von ProSecurity.

8. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt oder eines anderen von ProSecurity nicht zu vertretenden Umstands vorübergehend nicht oder nicht wie vereinbart erbracht werden, wird ProSecurity den Kunden hierüber möglichst unverzüglich informieren.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Betriebsstörungen, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur oder vergleichbare, außerhalb des Einflussbereichs von ProSecurity liegende Ereignisse gehören.

Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von ProSecurity.

Teil B – Veranstaltungen, Seminare und Tagungen

10. Geltungsbereich für Veranstaltungen

Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend für die Buchung und Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren, Tagungen, Workshops und vergleichbaren Angeboten von ProSecurity.

11. Leistungsumfang

Art und Umfang der Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

Soweit ausdrücklich angegeben, können insbesondere Veranstaltungsunterlagen, Verpflegung oder sonstige Leistungen im Veranstaltungspreis enthalten sein.

Kosten für An- und Abreise, Übernachtung sowie sonstige persönliche Aufwendungen des Teilnehmers sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12. Änderungen der Veranstaltung

ProSecurity ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen am Veranstaltungsablauf vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung hierdurch nicht wesentlich verändert wird.

Insbesondere können Referenten aus wichtigem Grund ersetzt sowie organisatorische Anpassungen vorgenommen werden.

Eine wesentliche Änderung des Veranstaltungsortes oder -termins wird den Teilnehmern möglichst frühzeitig mitgeteilt.

13. Absage durch ProSecurity

ProSecurity kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei:

  • Erkrankung oder kurzfristigem Ausfall eines wesentlichen Referenten,
  • Nichterreichen einer angekündigten Mindestteilnehmerzahl,
  • höherer Gewalt,
  • behördlichen Anordnungen oder
  • sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

Bei einer endgültigen Absage werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelungen dieser AGB.

14. Stornierung durch Teilnehmer

Sofern für eine Veranstaltung keine individuellen Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Bedingungen:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung,
  • 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts,
  • ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ProSecurity kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich möglich, soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen.

Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

15. Veranstaltungsunterlagen

Von ProSecurity oder den jeweiligen Referenten bereitgestellte Präsentationen, Handouts, Texte, Grafiken, Videos und sonstige Unterlagen können urheberrechtlich geschützt sein.

Die Unterlagen dürfen von Teilnehmern für eigene Zwecke im Rahmen der Veranstaltung genutzt werden.

Eine Veröffentlichung, gewerbliche Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

16. Bild- und Tonaufnahmen

Eigene Bild-, Video- oder Tonaufnahmen von Vorträgen und Präsentationen können aus Gründen des Urheberrechts, Datenschutzes oder zum Schutz der Persönlichkeitsrechte untersagt werden.

Soweit ProSecurity im Rahmen einer Veranstaltung eigene Foto-, Film- oder Tonaufnahmen anfertigt oder anfertigen lässt, erfolgt deren Verarbeitung und Veröffentlichung ausschließlich auf einer hierfür zulässigen Rechtsgrundlage.

Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Teil C – Anzeigen, Online-Werbung und Fremdbeilagen

17. Anzeigenauftrag

Ein Anzeigenauftrag ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Werbemittel oder sonstiger Werbeinhalte in Print- oder Digitalmedien von ProSecurity.

Art, Umfang, Format, Zeitraum, Platzierung und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung, Auftragsbestätigung und gegebenenfalls den gültigen Mediadaten.

18. Anlieferung von Werbemitteln

Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Bereitstellung der erforderlichen Inhalte und Werbemittel verantwortlich.

ProSecurity kann technische Vorgaben hinsichtlich Dateiformat, Abmessungen, Auflösung, Datenmenge und sonstiger Anforderungen festlegen.

Verzögerungen, die aufgrund verspäteter oder ungeeigneter Anlieferung durch den Auftraggeber entstehen, gehen nicht zulasten von ProSecurity.

19. Inhaltliche Verantwortung

Der Auftraggeber ist für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Werbemittel verantwortlich.

Er gewährleistet insbesondere, dass er über sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechte verfügt.

Der Auftraggeber stellt ProSecurity von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung durch die bereitgestellten Inhalte entstehen. Dies umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

20. Ablehnung von Anzeigen

ProSecurity ist berechtigt, Anzeigen oder sonstige Werbemittel abzulehnen, wenn deren Inhalt:

  • gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt,
  • Rechte Dritter verletzt,
  • diskriminierende, rechtswidrige oder irreführende Inhalte enthält oder
  • die Veröffentlichung ProSecurity aus sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen nicht zugemutet werden kann.

Der Auftraggeber wird über eine Ablehnung möglichst zeitnah informiert.

21. Kennzeichnung von Werbung

Werbliche Inhalte werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen als Werbung bzw. Anzeige gekennzeichnet, soweit ihr werblicher Charakter nicht bereits eindeutig erkennbar ist.

22. Nutzungsrechte an Werbemitteln

Der Auftraggeber räumt ProSecurity für die Dauer und den Zweck des jeweiligen Auftrags die zur vertragsgemäßen Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten ein.

Die Rechtseinräumung umfasst die vereinbarten Print- und/oder digitalen Veröffentlichungsformen.

Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit sie nicht für die technische oder organisatorische Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

23. Mängel

Offensichtliche Mängel einer veröffentlichten Anzeige sollen ProSecurity möglichst unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt werden.

Bei einem von ProSecurity zu vertretenden wesentlichen Mangel ist ProSecurity zunächst berechtigt, eine angemessene Ersatzveröffentlichung oder Nachbesserung vorzunehmen.

Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

24. Stornierung von Anzeigenaufträgen

Stornierungen von Anzeigenaufträgen bedürfen der Textform.

Soweit keine individuellen Bedingungen vereinbart wurden, können bei einer Stornierung bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten in Rechnung gestellt werden.

Wurde für eine vereinbarte Veröffentlichung bereits verbindlich Produktions-, Anzeigen- oder Veröffentlichungsraum reserviert, kann eine angemessene Stornierungspauschale vereinbart werden.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Teil D – Autoren und sonstige Urheber

25. Beiträge

Autoren, Fotografen, Illustratoren und andere Urheber stellen ProSecurity die vereinbarten Beiträge in der jeweils vereinbarten Form zur Verfügung.

Der Urheber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte von ihm selbst erstellt wurden bzw. dass er über die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte verfügt.

26. Rechte Dritter

Der Urheber ist verpflichtet, bei der Erstellung seiner Beiträge insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

Zitate und fremde Inhalte müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verwendet und gekennzeichnet werden.

27. Nutzungsrechte

Der konkrete Umfang der ProSecurity eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich vorrangig nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

Soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, räumt der Urheber ProSecurity die für den vereinbarten Veröffentlichungszweck erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein.

Diese umfassen, soweit für die vereinbarte Veröffentlichung erforderlich, insbesondere das Recht zur:

  • Vervielfältigung,
  • Verbreitung,
  • öffentlichen Zugänglichmachung und
  • Veröffentlichung in Print- und digitalen Medien.

Weitergehende ausschließliche, zeitlich unbegrenzte oder anderweitig umfassende Nutzungsrechte bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

28. Redaktionelle Bearbeitung

ProSecurity ist berechtigt, Beiträge redaktionell zu bearbeiten, insbesondere hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik, Formatierung, Überschriften und Layout.

Inhaltliche Änderungen, die Aussage oder Charakter eines Beitrags wesentlich verändern, werden grundsätzlich mit dem Urheber abgestimmt.

Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

Teil E – Abonnements

29. Geltungsbereich

Die folgenden Regelungen gelten für Print- und Digital-Abonnements von ProSecurity.

Art, Umfang, Preis und Bezugsdauer ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

30. Lieferung und Bereitstellung

Printprodukte werden an die vom Abonnenten angegebene Lieferanschrift versandt.

Digitale Produkte werden über die jeweils angebotenen technischen Zugangswege bereitgestellt.

Der Abonnent ist verpflichtet, seine Kontakt- und Lieferdaten aktuell zu halten.

31. Digitale Produkte

Für die Nutzung digitaler Produkte benötigt der Abonnent ein internetfähiges Endgerät, eine geeignete Internetverbindung sowie aktuelle Software, die die Darstellung der jeweiligen Inhalte ermöglicht.

Kosten für Internet- oder Telekommunikationsverbindungen sind nicht Bestandteil des Abonnementpreises.

32. Nutzungsrechte für digitale Inhalte

Der Abonnent erhält für die Dauer des Abonnements ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der digitalen Inhalte im vereinbarten Umfang.

Bei Einzelplatzlizenzen ist eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte nicht zulässig.

Eine gewerbliche Weiterveröffentlichung, systematische Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte ist ohne vorherige Zustimmung von ProSecurity nicht gestattet.

Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

33. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem konkreten Angebot.

Soweit gegenüber Verbrauchern eine anfängliche Mindestvertragslaufzeit vereinbart wird, darf diese die gesetzlich zulässige Höchstdauer nicht überschreiten.

Wird ein Verbrauchervertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit stillschweigend verlängert, erfolgt die Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Der Verbraucher kann das verlängerte Vertragsverhältnis anschließend jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen können mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden.

Soweit ProSecurity Verbrauchern den Abschluss eines entsprechenden Dauerschuldverhältnisses über eine Website ermöglicht und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird eine gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungsmöglichkeit bereitgestellt.

34. Änderungen von Preisen

Preisänderungen während einer verbindlich vereinbarten Mindestlaufzeit erfolgen nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.

Änderungen für zukünftige Vertragszeiträume werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt.

Soweit dem Kunden aufgrund einer Preisänderung ein gesetzliches oder vertragliches Kündigungsrecht zusteht, wird er hierauf hingewiesen.

Teil F – Verbraucherinformationen und Widerruf

35. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.

Über ein bestehendes Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist, das Verfahren zur Ausübung des Widerrufs und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular wird der Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gesondert informiert.

36. Veranstaltungen mit festem Termin

Bei bestimmten Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

Ob diese Ausnahme für eine konkrete Veranstaltung gilt, richtet sich nach Art und Inhalt der jeweiligen Veranstaltung.

Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben im Übrigen unberührt.

37. Elektronischer Widerruf

Soweit ProSecurity gesetzlich verpflichtet ist, für einen über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossenen Fernabsatzvertrag eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen, wird diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf der jeweiligen Online-Benutzeroberfläche angeboten.

Teil G – Schlussbestimmungen

38. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

39. Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von ProSecurity Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

40. Verbraucherstreitbeilegung

ProSecurity ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

41. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen ProSecurity und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

ProSecurity Publishing GmbH & Co. KG
Gebäude 664
55483 Hahn-Flughafen
Deutschland

Telefon: +49 6543 50 85 60
Telefax: +49 6543 50 85 64
E-Mail: info@prosecurity.de

Stand: August 2026